Stand der Umsetzung

Service im Online-Dienst:

Im Rahmen dieses Online-Dienstes stehen Ihnen in den Eurocode-Paketen auch die gültigen Normen-Handbücher zu den Eurocodes im PDF-Format zur Verfügung. Sie führen die aktuellen Normentexte einschließlich der Nationalen Anhänge zu einem in sich abgeschlossenem Werk mit fortlaufend lesbarem Text anwenderfreundlich zusammen.

Hinweis zur bauaufsichtlichen Einführung in Deutschland
Die Eurocodes im Bauwesen sind mit wenigen Ausnahmen (z. B. EN 1998-Reihe) bauaufsichtlich über die MLtB eingeführt, jedoch sind auch die landesspezifischen Regelungen zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie deshalb bei der Anwendung der Eurocodes den aktuellen Stand der bauaufsichtlichen Einführung! Dies gilt insbesondere für neu veröffentlichte Dokumente (z. B. DIN EN 1997-1:2014-03), die nicht immer unmittelbar auch bauaufsichtlich in Bezug genommen werden. Weiterführende Hinweise finden Sie auch auf den hier aufgeführten Webseiten.

Die Fachkommission Bautechnik (Fachkommission der Bauministerkonferenz) hat die bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes in Paketen beschlossen. Für das erste Paket, das aus den Eurocodes 0 "Grundlagen", 1 "Einwirkungen", 2 "Betonbau", 3 "Stahlbau", 4 "Verbundbau", 5 "Holzbau", 7 "Grundbau" und 9 "Aluminiumbau" besteht, ist die Anwendung seit 01. Juli 2012 verbindlich, sodass ab diesem Termin die benannten Eurocodes als Technische Baubestimmungen gelten. Die bauaufsichtliche Einführung fällt in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer. Landesspezifische Regelungen sind vom Normenanwender entsprechend zu berücksichtigen.

Die bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes für den Brückenbau erfolgte durch die Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (z. B. ARS Nr. 22/2012) des zuständigen Ministeriums mit einer Stichtagsregelung zum 01. Mai 2013. Im Geschäftsbereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) wurden die Eurocodes zum Stichtag 15. September 2012 als technische Baubestimmung eingeführt.

Verbindliche Aussagen hierzu finden Sie unter www.dibt.de, www.bast.de, www.eba.bund.de sowie www.wsv.de

Die Eurocodes sind immer zusammen mit dem Nationalen Anhang des jeweiligen europäischen Landes anzuwenden. In der Tabelle sind die verfügbaren Nationalen Anhänge zu den Eurocodes unter Angabe des Titels, des Veröffentlichungsdatums sowie des zuständigen Gremiums im Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN e. V. zusammengefasst.

Im Jahr 2008 beschloss CEN/TC 250, dass bis März 2013 keine Überarbeitung der Eurocodes erfolgen soll. Diese Entscheidung führt zu einer großen Anzahl an Änderungen und Berichtigungen, die zum größten Teil als gesonderte Dokumente veröffentlicht wurden.

Um diese Dokumente übersichtlicher und besser anwendbar zu machen, erstellt das DIN für alle hiervon berührten Teile des Eurocodes konsolidierte Fassungen als Neuausgabe. Diese Dokumente beinhalten dann die derzeit vorliegenden Änderungen und Berichtigungen. In diesem Zusammenhang werden auch die Ersatzvermerke auf den Eurocodes entsprechend ergänzt. Eine Neuausgabe erfolgt auch dann, wenn lediglich der Ersatzvermerk zu ergänzen ist.

Informationen aus allen EFTA-Mitgliedsstaaten
Einen Überblick über Informationsquellen zum Stand der Umsetzung der Eurocodes, zur Erarbeitung der nationalen Anhänge und weiteren Informationen aus allen EFTA-Mitgliedsstaaten (EU-Staaten, Schweiz, Norwegen) finden Sie auf folgender Website:www.eurocodes-online.com. Die relevanten Informationen sind meist von den nationalen Normungsinstituten zu beziehen.